Wer frühzeitig mit Eigeninitiative auch die unangenehmen Themen anpackt, kann sich im Alter beruhigt zurücklehnen, gemäß dem Leitgedanken der bayerischen Friedhofsgärtner: „Schön, dass alles geregelt ist“.

<span styleIn Presse und Fernsehen sind Schlagzeilen zum Thema Altersvorsorge mittlerweile an der Tagesordnung. Wer sich auch im Lebensabschnitt jenseits der 50 Jahre sicher fühlen möchte, der sollte „sein Schicksal selbst in die Hand nehmen“, ist Stephan Jürgenliemk, Geschäftsführer der TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner, überzeugt. „Was man selber nicht regelt, das regeln später Angehörige oder der Staat“, gibt Herr Jürgenliemk zu bedenken. Es ist in Bayern noch nicht ausreichend bekannt, welche Möglichkeiten der Gestaltung Senioren heute haben. Mithilfe einer Einmalzahlung aus dem eigenen Vermögen können „Rundum-sorglos-Pakete“ geschnürt werden, die den Gedanken an den eigenen Tod erleichtern. Schon zu Lebzeiten werden somit zusätzliche Sorgen und Belastungen für das persönliche Umfeld, insbesondere für die eigene Familie oder nahestehende Freunde, vermieden.

Im Laufe der Zeit ändern sich die persönlichen Verhältnisse

„Der richtige Umgang mit den eigenen Finanzen und den persönlichen Vorstellungen für die Zukunft ist die Basis einer erfolgreichen Lebensplanung“, weiß auch Andrea Schlegel-Keller aus Augsburg aus hunderten von Beratungsgesprächen zu berichten, die sie geführt hat. Es sind sehr sensible Fragestellungen, die mit der persönlichen Vorsorge für die eigene Bestattung verbunden sind. Schließlich ist der Tod eine höchst private Angelegenheit. „Doch gerade zum Lebensende sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben“, betont die erfahrene Friedhofsgärtnerin. „Wir stellen immer wieder fest, dass jeder Bürger sich schon zu Lebzeiten viel Ärger und Sorgen ersparen kann, wenn er bereits im Alter zwischen 50 und 60 Jahren über die Reglung von Bestattung und Grabpflege nachdenkt.“ In einer langfristigen Grabpflegevereinbarung, der so genannten Dauergrabpflege, lassen sich die eigenen Wünsche bis ins Detail regeln.

Leben braucht Erinnerung, Trauer braucht einen Ort

 

<span styleDie Bestattung von Verstorbenen und die Erinnerung an ihr Leben ist Ausdruck und Zeichen der menschlichen Zivilisation. Oder wie es Perikles formulierte „Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht.“

In der Nähe des Verstorbenen können am ehesten persönliche Emotionen verarbeitet werden, das Grab als letzte Ruhestätte spielt eine wichtige Rolle bei der Trauerarbeit von Angehörigen und Freunden.

Friedhofsgärtner als Vorsorge-Partner

 

<span styleAls Verantwortliche für die Grabgestaltung und langfristige Grabpflege fühlen sich die bayerischen Friedhofsgärtner Bürgern im Trauerfall besonders verpflichtet. Die rund 400 Vertragsbetriebe der TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner sind erfahrene Partner bei der Vorsorge-Beratung und Umsetzung von Dauergrabpflege-Vereinbarungen. Im Rahmen eines ausführlichen Kundengespräches werden dabei auch die individuellen Wünsche zur Pflanzenauswahl passend zum Standort des Grabes berücksichtigt. Auch regelmäßige Steinpflege und Trauerfloristik zu bestimmten Gedenktagen sind möglich. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die Dauergrabpflege bei Vertragsabschluss im akuten Sterbefall der Ruhefrist des Friedhofs anzupassen. Der Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten Leistungen, die in Absprache mit dem Friedhofsgärtner individuell bestimmt werden können. Wenn es hauptsächlich um ein regelmäßig gepflegtes Grab und die saisonale Beetbepflanzung geht, werden die Kosten oft nicht höher als 90 Cent pro Tag sein. Ein unverbindliches Angebot schafft Klarheit vor Vertragsabschluss.

Der ausgewählte Friedhofsgärtner legt das Blumenbeet an, pflanzt im Jahresverlauf frische Gewächse zu allen Jahreszeiten und säubert die Grabstätte regelmäßig. Die Pflanzen erhalten professionelle Pflege von Wässern und Düngen bis Rückschnitt. Darüber hinaus hält er die Anlage instand, wenn etwa eine Grabhebung erforderlich wird oder eine vollständige Neuanlage der Bepflanzung nach beispielsweise 10 Jahren notwendig ist. So erleben die Besucher der Grabstätte jederzeit als einen würdevollen Gedenkort.

Den ausführenden Friedhofsgärtner zur Erfüllung der Leistungsvereinbarungen kann der Kunde frei wählen. Einer der unabhängigen Kontrolleure der TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner überprüft während der Vertragslaufzeit regelmäßig, ob alle Grabpflegeleistungen fachmännisch ausgeführt werden. Die jeweilige Vertragssumme für eine langjährige Dauergrabpflege wird als Einmalzahlung entrichtet. Sollte eine Gärtnerei vor oder während der Vertragslaufzeit ausscheiden, bemüht sich die Treuhandgesellschaft, dass sich ein anderer qualifizierter Fachbetrieb dem Vertrag entsprechend um die Gräber kümmert.

Für den weitsichtigen und vorsorgebewussten Bürger bietet eine solche Zusammenarbeit mit dem Friedhofsgärtner das gute Gefühl, selber alles Notwendige geregelt zu haben, um - zumindest die Grabpflege betreffend - im Alter sorgenfrei leben zu können.

 

 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Laufzeiten bis zum Ende der Grabnutzung möglich
  • Jährliche Abrechnungen und Zahlungen entfallen
  • Garantierte Sicherheit durch vertragliche Vereinbarung
  • Garantierte Qualität aufgrund regelmäßiger Kontrollen
  • Keine Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit
  • Auch als Vorsorge für die eigene Grabstätte möglich

 

Bildunterschriften:

Bild 1: Gärtner bei der Grabgestaltung [Download]
Bild 2: Sommeranpflanzung auf dem Grab mit verschiedenen Begonien und Zauberschnee [Download]
Bild 3: Der Weg zur letzten Ruhestätte [Download]

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